Umbau einer Kegelbahn/Gaststätte zu einer Großküche

Thüdinghäuserstaße 22

37186 Thüdinghausen/Moringen

 

Bestehendes Gebäude- Ensemble aus: Fachwerkhaus zweigeschossig mit mit ausgebauten Dachgeschoss. Erdgeschoss als Gaststätte bisher genutzt. Angebaute Kegelbahn (Bj.1980), angebautes Sanitärgebäude(Bj. 1988) und zweiter angebauter Kegelbahn(Bj.1988)

Unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten wurde

sich für den Erhalt bzw. Umbau der vorhandenen Bausubstanz entschieden.

Beide Kegelbahnen sind zur Großküche mit Kühllagerung umgebaut worden. Die Großküche bereitet ca. 2000 Essen / Tag, und beliefert

Kindergärten/Kindertagesstätten im Landkreis Göttingen bzw.Northeim.

 

Diese Kalksandsteinwände eignen sich sehr gut für die Nutzung einer Großküche.

Kalksandstein hat gute hygroskopische-, schallschutz- und wärmespeichende Eigenschaften, und ist in der Ausführung als Neubau eine teure Variante.

Kalksandstein hat, wie erwähnt, wärmespeichende Eigenschaften. Durch die Aufbringungeiner diffusionsoffenen Außendämmung (Isofloc) wird die Nutzungsspezifische Wärme der Großküche in dem Mauerwerk gespeichert. Auch die Zuluft für das Lüftungssystem soll im Winter von der gespeicherten Wärme im Mauerwerk erwärmt werden.

Bei der Dachdämmung ist flächendeckend eine diffusionsoffene Dämmung (Pavatherm 26 cm)ausgeführt worden. Diese Maßnahmen tragen somit einen wesentlichen Beitrag zur Nachhaltigkeit bzw. Klimaschutz bei.

 

Bei der Planung wurden soziale Aspekte der Angestellten in Vordergrund gestellt.

Diese spiegeln sich in großzügig angelegten Fensterflächen(Blickbeziehungen) sowie angenehmen Arbeitsflächen wieder.

Bei dem Fachwerkhaus wird das komplette Erdgeschoss, als Büro-, Besprechungs- und Sozialräumen, genutzt.

 

 

 

Homepage: Gewerbe Neubau 2012/2014

Neubau einer Betankungsanlage 
Herbert-Quandt-Str. 28
37081 Göttingen


Betriebsbeschreibung
Die Anlage dient der Bereitstellung und Abgabe von Flüssiggas Propan/Butan und Diesel, dass zum Antrieb von Fahrzeugmotoren eingesetzt wird. 
Die Abgabeeinrichtungen werden in Selbstbedienung genutzt. Die Zapfautomaten werden
nach Einschaltung der Automatik durch eine Karteneinrichtung selbsttätig Kraftstoff abgeben
und werden ohne Aufsicht betrieben. 

Flüssiggas Propan/Butan
Die Bereitstellung von Propan/Butan erfolgt über einen in Hünengrablagerung
gelagerten Flüssiggasbehälter. Der geplante Flüssiggas-Lagerbehälter hat einen Nenninhalt von 60.000l, Nutzinhalt 29,1 t, Länge 13 m, Durchmesser 2,50m, Domschacht DN 50, soll  in der mittleren Grünfläche des Grundstücks in Hünengrablagerung eingelagert werden.
Der Anfahrschutz des Lagerbehälters ist durch die 1m hohe Erdüberdeckung und einer Betonschacht-Abdeckung,gegeben.
Der Anfahrschutz für die Zapfsäule und den elektrischen Steuerungen/Sicherheitseinrichtungen (MSR-Schrank), wird mit Bordsteinen (15cm Höhe) ausgeführt. Weiterhin wird vor und hinter der Tankinsel ein Anfahrschutz nach VdTüv-Merkblatt 965 aufgestellt.

Dieselanlage
Die Abgabeeinrichtungen werden in Selbstbedienung genutzt. Die Zapfautomaten werden
nach Einschaltung der Automatik durch eine Karteneinrichtung selbsttätig Kraftstoff abgeben
und werden ohne Aufsicht betrieben. 
Die Dieselanlage entspricht den Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten( TRbF 40).
Tankstellen im Sinne dieser TRbF und Flüssiggastankstellen dürfen gemeinsam installiert, montiert und betrieben werden, wenn sowohl die Bestimmungen der TRG 404 „ Anlagen zum Füllen von Treibgastanks-Flüssiggastankstellen“ beachtet und eingehalten werden.
Die Wirkbereiche der Abgabeeinrichtungen für Flüssiggas dürfen sich mit den Wirkbereichen der Abgabeeinrichtungen für Ottokraftstoff und Dieselkraftstoff überschneiden.

AdBlueanlage
Die Abgabeeinrichtungen werden in Selbstbedienung genutzt. Die Zapfautomaten werden
nach Einschaltung der Automatik durch eine Karteneinrichtung selbsttätig Kraftstoff abgeben
und werden ohne Aufsicht betrieben.